Sicherheit: Im Hydraulikaufzug

Viele Betreiber wissen zu wenig über den Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit hydraulisch betriebenen Aufzügen.
Im Prinzip fällt nahezu jeder Aufzug, der mit Hydraulikflüssigkeit betrieben wird, unter das Wasserhaushaltsgesetz bzw. die Verordnung AwSV. Aufzüge sind so zu errichten und zu unterhalten, dass Gewässer nicht beein-trächtigt werden. Dies ist der Fall, wenn zwei Sicherheits-Barrieren vorhanden und weitere, z. B. organisatorische Maßnahmen gegeben sind.

Als erste Sicherheits-Barriere wird ein Hydrauliksystem, das dicht ist und für die Anforderungen des Betriebes ausgelegt ist, betrachtet. Die zweite Barriere sind Maßnahmen, wie z. B. Auffangwannen, ölfeste Anstriche usw., die beim Versagen der primären Barriere greifen.Der Betreiber der Anlage muss für regelmäßige Kontrollen zur Dichtigkeit und Funktion sorgen. Dies kann auch z. B. an die Wartungsfirma delegiert werden. Bei unterirdischen Anlagen (Erdschutzrohr) ist eine regelmäßige Sachverständi-gen-Prüfung erforderlich. Neben dem Umweltschutz ist natürlich die Betriebssicherheit ein entscheidender Aspekt. Bei Hydraulikaufzügen wird häufig der Zustand des Hydrauliköls vernachlässigt. Durch internen Abrieb und die Aufnahme von Feuchtigkeit aus der Umgebung verschlechtert sich die Ölbeschaffenheit im Laufe der Jahre. Zu Stoßzeiten mit vielen Fahrten pro Stunde erwärmt sich das Öl in der Anlage, wodurch es ebenfalls verstärkt altert. Hier haben sich regelmäßige Kontrollen (Ölanalysen) bewährt, um einen ggf. notwendigen Ölwechsel rechtzeig zu planen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom „Blutbild“ der Anlage. Sprechen Sie uns dazu gerne an, damit ein effizienter und sicherer Betrieb Ihrer Anlage weiter gewährleistet ist.

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