Gesetzliche Vorschriften für Aufzüge
Checkliste „To-Do ́s“ Aufzugsanlage
-Ist die BetrSichV heruntergeladen und durchgelesen?
-Ist Notfallplan vorhanden?
-Ist ein Notfallplan erstellt?
-Ist der Notfallplan an Anlage hinterlegt?
-Ist der Notfallplan an Aufzugsdienst versendet?
-Ist der Aufzug bei einer ZÜS angemeldet?
-Sind Prüfbuch, inkl. Dokumentation vorhanden?
-Ist ein Notrufsystem vorhanden?
-Ist für das Notrufsystem ein Auftrag zur Nachrüstung erteilt?
-Ist eine Regelmäßige Funktionskontrolle gewährleistet?
-Ist ein Aufzugswärter benannt?
-Sind die Intervalle für Funktionskontrolle des Aufzugswärters festgelegt?
-Ist eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?
-Ist die Prüfplakette der ZÜS sichtbar in der Kabine angebracht?
Laut § 24 BetrSichV besteht eine Nachrüstpflicht für Notrufsysteme bzw. Notrufleitsysteme!
Aufzugbetreiber müssen laut Paragraph §22 Abs. 2, Nr. 1 BetrSichV eine Ntrufanlage im Aufzug installieren. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, sofern sie ab dem 1. Januar 2021 bewusst oder fahrlässig noch auf klassische Warnsignale wie Klingel oder Hupe als Notrufsignal setzen. Dem Betreiber droht ein Bußgeld. (2.000 Euro pro Aufzugsanlage). Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde schon 2015 diesbezüglich erweitert. Es besteht eine Nachrüstpflicht.